Pressemitteilung: EU-Kommission beschließt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Bayern diskriminiert Unionsbürger*innen bei Sozialleistungen

Heute hat die EU-Kommission beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Grund dafür: Bayern verstößt gegen die EU-Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Das neu eingeführte System von Familienleistungen für in Bayern wohnhafte Personen mit kleinen Kindern bis 3 Jahren diskriminiert Unionsbürger*innen. So erhalten Unionsbürger*innen, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten leben, in dem die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, einen geringeren Betrag.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vize-Vorsitzende des Sozialausschusses im Europaparlament kommentiert:

„Die Entscheidung der EU-Kommission ist konsequent und richtig. Bayern macht hier seine ganz eigenen EU Regeln und verstößt damit gegen EU-Recht. Dabei muss gleiches Recht für alle gelten. Europäische Freizügigkeit bedeutet nicht nur EU-weit arbeiten zu können, sondern auch das gleiche Recht auf Sozialleistungen. Freizügigkeit und Sozialschutz müssen Hand in Hand gehen. Hier darf nicht diskriminiert werden.“

Grüne Europaabgeordnete Terry Reintke, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europaparlament:

„Der Schutz vor Diskriminierung ist eine Grundsäule des Europäischen Rechts. Und das gilt überall in der EU – auch in Bayern. Wenn mobile Arbeitnehmer*innen in gleicher Weise zu einem Sozialversicherungssystem beitragen wie alle anderen Arbeitnehmer*innen, müssen sie die gleichen Leistungen erhalten. Es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU.“

Grüne Europaabgeordnete Henrike Hahn, stellvertretende Delegationsleiterin der Europagruppe Bündnis 90/Die Grünen im Europaparlament mit dem Stimmkreis Bayern:

„Die EU-Kommission weist die bayerische Staatsregierung zurecht: Auch sie muss sich an EU-Recht halten. EU-BürgerInnen dürfen nicht ungleich behandelt und diskriminiert werden. Sonderwege der bayerischen Staatsregierung gegen europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der dazugehörigen sozialen Absicherung sind vollkommen deplaziert.“

Mehr Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.

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