Heute wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses im Europäischen Parlament die Darlehensfaziliät für den öffentlichen Sektor im Rahmen des ‚Just Transition Mechanismus (Mechanismus für den gerechten Übergang)‘ mit 75 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen angenommen.
Das Ziel: Die Darlehensfazilität will im Rahmen des Green Deal dazu beitragen, eine klimaneutrale Wirtschaft in Europa bis 2050 erreichen. Sie bildet die dritte Säule des „Mechanismus für einen gerechten Übergang“ der EU. Die starke Zustimmung im Wirtschaftsausschuss zu meinem Verhandlungsergebnis, das ich zusammen mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Johan Van Overtveldt erreicht habe, ist ein großer Erfolg und freut mich sehr.
Wir fordern klare Bedingungen für die Förderung von Projekten, die ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen müssen.
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, dürfen die Projekte auf keinen Fall den durch die EU-Taxonomie festgelegten Umweltzielen schaden, zu einer Bindung von Kohlenstoff führen oder auf eine andere Art die von der EU festgelegten Klima- und Umweltziele unterminieren.
Das Auswahlkriterium von Projekten wird die EU Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten sein.
Darüberhinaus haben wir eine sogenannte ‚Überprüfungsklausel‘ integriert, um die Fördervoraussetzungen in 2 Jahren erneut zu überprüfen, sobald die technischen Standards der EU-Taxonomie und vor allem des ‚Do-No-Harm-Prinzips‘ verfügbar sind. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einigung, dass die Taxonomiekriterien von der EU-Kommission als Methodologie für die jährliche Überprüfung und Evaluierung der Fazilität angewandt werden sollen.
Wir fordern seitens des Parlaments außerdem die Annahme eines „Gender Impact Assessments“ als Förderbedingung für Projekte, die im Rahmen der Fazilität finanziert werden. Nach der Konsultation mit Expert*innen und nationalen Frauenorganisationen wird die Kommission dazu Richtlinien für die entsprechende Durchführung entwickeln. Das brauchen wir, um sicherzustellen, dass die Fazilität aus einer Gender-Perspektive heraus überprüft werden kann. Denn Männer werden gegenüber Frauen bei der Vergabe von Fördermitteln klar bevorteilt – und die Übergangsphase zur klimaneutralen Wirtschaft und der Klimawandel wirken sich überproportional stark benachteiligend auf Frauen aus.
Unser Text betont auch, dass das Ziel der Darlehensfazilität ist, zum Erfolg der kürzlich von der Union verschärften Klima- und Energieziele für 2030 beizutragen, sowie zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis spätestens 2050 und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der UN.
Unser Text aus der Parlamentsperspektive stellt außerdem klar, dass die mit der Fazilität geförderten Projekte und Begünstigten europäische Grundwerte, so wie sie im EU-Vertrag definiert sind, einhalten müssen. Das verleiht der Kommission die Grundlage dafür, Bewerbungen von Projekten oder Organisationen abzulehnen, die Menschenrechte oder die Rechte von Minderheiten missachten.
Darüberhinaus haben wir auch eine erhebliche Steigerung der Mittel gefordert, die aus dem Budget der Union zur Verfügung gestellt werden: Auf insgesamt 1.760.000.000 € für den Zeitraum 2021-27 im Vergleich zu den ursprünglich vorgeschlagenen 250.000.000 €. Diese Mittel sollen auch schon für die Unterstützung bei der Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Projekten in Frage kommen.
Weiterhin haben wir einen neuen Artikel eingefügt, in dem die Kriterien für die Auswahl anderer potenzieller Finanzpartner als die EIB (etwa nationale Förderbanken) ausbuchstabiert werden. Die Verordnung schreibt vor, dass die Genehmigung eines Darlehens durch die EIB Voraussetzung dafür ist, dass ein Projekt EU-Zuschüsse erhält. Das bedeutet, dass Projekte, die nicht mit der Energiekreditpolitik der EIB – die für Gasprojekte relativ restriktiv ist – übereinstimmen, im Rahmen der Fazilität nicht förderfähig sind.
Der Text der Kommission hat ein Schlupfloch für die Finanzierung schlechter Projekte durch andere Finanzpartner offengelassen. Diese Lücke schließen wir durch die Einführung der Bedingung, dass andere Finanzpartner eine vergleichbare Kreditvergabepolitik wie die EIB verfolgen müssen und außerdem in der Lage sein sollten, eine ESG-Analyse der Projekte durchzuführen. Weitere Kriterien beziehen sich beispielsweise auf die Einhaltung der AML-/Steuertransparenzstandards.
Die Trilog-Verhandlungen über die Darlehensfazilität werden im November beginnen.
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